Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung
Februar 2002
Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen. Unmittelbar betroffen sind davon bereits die ersten Steuervorauszahlungen, die das Jahr 2002 betreffen (z.B. Einkommensteuervorauszahlung 1. Vierteljahr 2002 per 15....
Maßnahmen gegen die überhöhte Vorauszahlung 2001 bei Einkommen- und Körperschaftsteuer
April 2001
Im Erlass des BMF zu § 121 Abs. 5 EStG wird ausgeführt, dass die Sondermaßnahmen für die Erhöhung der Vorauszahlungen solange gelten, bis das Jahr 2001 Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen ist. Ausmaß der Erhöhung...
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